ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

Ahmad Shikhani, Inhaber des nicht protokollierten Einzelunternehmens JoyPlus
Chauffeurservice, Josef-Weinheber-Straße 8A, 5204 Straßwalchen, info@joyplus.at, im
Folgenden kurz „JoyPlus“, ermöglicht seinen Kunden über eine eigene Online-Plattform,
durch Einbindung in fremde Online-Plattformen sowie über Applikationen für mobile
Endgeräte („Apps“) sowie per Email und Telefon die Buchung von Fahrdienstleistungen.
Die Leistung von JoyPlus besteht dabei in der Erbringung von Fahrdienstleistung, wie
insbesondere Chauffeurservices, Flughafentransfers und Eventtransfers.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren auch „AGB“) sind Bestandteil
jeder Vereinbarung des Kunden über Geschäftsbesorgungen und Fahrdienstleistungen
von JoyPlus. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Leistungen
widersprochen. Es gelten für sämtliche Leistungen der JoyPlus ausschließlich die
gegenständlichen AGB.

2. VERTRAGSVERHÄLTNISSE, VERTRAGSABSCHLUSS UND ZAHLUNG

JoyPlus erbringt die dargestellten Fahrdienstleistungen entweder selbst oder durch
Subunternehmen, die im Namen und auf Rechnung von JoyPlus die Fahrdienstleistungen
erbringen. Dafür schließt JoyPlus in eigenem Namen die notwendigen Vereinbarungen mit
den Subunternehmen.
Der Kunde kann auf der Website von JoyPlus, per Email oder telefonisch an JoyPlus ein
Angebot zum Abschluss einer Fahrtdienstleistung abgeben. JoyPlus übermittelt dem
Kunden sodann per E-Mail eine Empfangsbestätigung mit den Einzelheiten der zu
besorgenden Fahrdienstleistung. Damit bestätigt JoyPlus nur den Eingang des
Fahrtwunschs des Kunden. Erst durch gesonderte Erklärung („Buchungsbestätigung“) von
JoyPlus per E-Mail kommt der Fahrdienstleistungsvertrag zwischen JoyPlus und dem
Kunden für die gewünschte Fahrdienstleistung zustande.
Der Kunde steht dafür ein, dass sämtliche Informationen, die er selbst oder durch eine
andere Person in seinem Namen an JoyPlus übermittelt, vollständig und zutreffend sind.

3. FAHRTARTEN UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Der Kunde kann für den Fahrtwunsch je nach regionaler Verfügbarkeit zwischen
Transferfahrten, Langstreckenfahrten (Transferfahrten ab 100 km), Fahrten auf Abruf
(“Chauffeur hailing”) und Stundenbuchungen wählen.
Sofern die tatsächlich durchgeführte Fahrt aufgrund eines geäußerten Wunsches des
Kunden gegenüber dem ursprünglich geäußerten Fahrtwunsch einen Zusatzaufwand
aufweist, ermöglicht JoyPlus diesen Mehraufwand soweit möglich. Der Mehraufwand kann
in zusätzlichen Kosten für die individuelle Geschäftsbesorgung resultieren.
Änderungen der Fahrtmodalitäten sind bei entsprechender Verfügbarkeit auch nach
Vertragsabschluss durch den Kunden mit Zustimmung von JoyPlus möglich.
Bei Transfer-, Langstrecken- und Fahrten auf Abruf gilt der angegebene Preis bei einer
Start- und einer Zieladresse. Pro Zwischenstopp auf dem direkten Weg kann ein
Zusatzentgelt verlangt werden. Eine Stundenbuchung beginnt stets zum gebuchten
Abholzeitpunkt und endet an der Zieladresse.

4. ABHOLZEIT UND VERZÖGERUNGEN

Die vereinbarte Abholzeit ist die in der Buchungsbestätigung von JoyPlus angegebene
Abholzeit. Soweit der Nutzer im Fall von Flughafenabholung oder Abholung an einem
Fernverkehrsbahnhof bei der Buchung eine korrekte Flug- bzw. Zugnummer angegeben
hat und damit eine Verfolgung der Ankunftszeit von Flug oder Zug ermöglicht, verschiebt
sich bei Ankunftsabweichungen die vereinbarte Abholzeit entsprechend.
Ausnahmesituationen wie beispielsweise
Streiks, extrem schlechte Witterungsverhältnisse, großräumige Polizeieinsätze oder Stauaufkommen sind nur in
begrenztem Maße kompensierbar, so dass in diesen Fällen auch längere Wartezeiten oder
kurzfristige Stornierungen vom Kunden zu akzeptieren sind.

5. FAHRZEUGKLASSE UND FAHRZEUGMODELL

Der Nutzer kann für seinen Fahrtwunsch je nach regionaler Verfügbarkeit unter
verschiedenen Fahrzeugklassen (beispielsweise “Standard“, ”Premium“ ”VIP“) wählen.
Die auf der Website abgebildeten Fahrzeuge sind nur Anschauungsbeispiele. Mit ihnen ist
kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell für eine gebuchte Fahrzeugklasse
verbunden. Je nach Verfügbarkeit ist JoyPlus zur Vornahme eines Upgrades der
Fahrzeugklasse in eine höhere Fahrzeugklasse ohne zusätzliche Kosten für den Kunden
jederzeit möglich.

6. BEFÖRDERUNG

Der Preis der jeweiligen Fahrdienstleistung schließt die im Buchungsformular angegebene
Anzahl an Gepäckstücken ein. Übergepäck, Sperrgepäck wie z.B. ein Rollstuhl, Waffen
oder Tiere, die der Nutzer mitführen möchte, sind bei der Buchung anzugeben. JoyPlus
kann die Beförderung von nicht vereinbartem Gepäck, Waffen und/oder Tieren verweigern.
Das gilt auch, wenn große Tiere (z. B. große Hunde) nicht in einer geschlossenen und
geeigneten Transportbox untergebracht sind. Kleine Haustiere (z. B. Katzen, kleine
Hunde bis 10 kg) dürfen alternativ im Fußraum des Fahrzeugs untergebracht werden,
sofern sie die Fahrt nicht beeinträchtigen. Das Verweigerungsrecht besteht nicht, wenn
lokale gesetzliche Bestimmungen der Region, in welcher die Beförderung durchgeführt
wird, zur Mitnahme verpflichten. Ermöglicht der JoyPlus die Beförderung von nicht
vereinbartem Gepäck, Waffen und/oder Tieren, können entsprechende Zuschläge
erhoben werden. Die Vergütung für die Geschäftsbesorgung fällt dann entsprechend
höher aus als in der Buchungsbestätigung angegeben.
Der Bedarf an Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist vom Kunden im Fahrtwunsch durch
Angabe von Anzahl und Alter der zu befördernden Kinder sowie der benötigten Art der
Rückhalteeinrichtung anzugeben. Die Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen kann
durch JoyPlus abgelehnt werden. Die Volljährigkeit bzw. Minderjährigkeit richtet sich nach
den gesetzlichen Bestimmungen der Region, in welcher die Beförderung durchgeführt
werden soll.
Die von JoyPlus für ein bestimmtes Fahrzeug angegebene maximale Fahrgast- und
Gepäckanzahl ist lediglich eine Schätzung von Faktoren wie Größe und Gewicht von
Fahrgästen und Gepäckstücken. Diese Angaben sind daher unverbindlich. JoyPlus kann
die Beförderung von Personen oder Gepäck ablehnen, wenn es die Platz- und
Sicherheitsverhältnisse nach Einschätzung von JoyPlus nicht zulassen.

7. BEFÖRDERUNGSVERHINDERUNG

JoyPlus kann eine Beförderung verweigern, wenn zwingende (beispielsweise aus
anwendbarem Recht resultierende) Anforderungen vom Kunden im Fahrtwunsch nicht
oder nicht zutreffend mitgeteilt wurden. Ist deswegen eine Beförderung nicht möglich, hat
dies keinen Einfluss auf die Vergütung von JoyPlus für die konkrete Beförderung.

8. STORNIERNGEN, UMBUCHUNGEN UND NICHT ANGETRETENE FAHRTEN

Bei Transferfahrten, Langstreckenfahrten (Transferfahrten ab 100 km) und
Stundenbuchungen ist die Stornierung kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der
vereinbarten Abholzeit mehr als 3 Stunden liegen. Liegt zwischen der Stornierung und der
vereinbarten Abholzeit ein Zeitraum von weniger als 3 Stunden und einer Stunde, fällt eine
Stornogebühr von 50% an. Liegt zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit
weniger als eine Stunde, fällt eine Stornogebühr von 100% an. Eine wirksame Stornierung
kann nur auf der Website, per Email oder per Telefon vorgenommen werden.
Bei nicht angetretenen Fahrten, entfällt der Beförderungsanspruch des Kunden gegenüber
JoyPlus, nicht hingegen der Vergütungsanspruch von JoyPlus gegenüber dem Kunden. – –
Eine Transfer- und Langstreckenfahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Kunde ohne
Absage nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am
vereinbarten Abholort erscheint.
Bei Abholung an Flughäfen- oder Fernverkehrsbahnhöfen gilt eine Fahrt dann als nicht
angetreten, wenn der Kunde ohne Absage nicht innerhalb von 60 Minuten nach dem
vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint.
Bei Stundenbuchungen eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Kunde ohne
Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden ab der gebuchten Abholzeit am
vereinbarten Abholort erscheint.
Bei Abholung an Flughäfen- oder Fernverkehrsbahnhöfen gilt eine Fahrt dann als nicht
angetreten, wenn der Kunde ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden
nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint.
Nicht angetretene Fahrten sind voll zu vergüten. Etwas anderes ergibt sich, wenn sich der
FDL und der Fahrgast telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben.
Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.
Nicht angetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen
hingegen nicht an. Etwas anderes ergibt sich, wenn sich JoyPlus und der Kunde
telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Etwaige
Wartezeitzuschläge sind zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes
besteht grundsätzlich nicht.
Umbuchungen werden grundsätzlich wie Neubuchungen behandelt. Die Regelungen zum
Umgang mit Stornierungen gelten entsprechend für die ursprünglich vereinbarte Fahrt. Ein
Vergütungsanspruch von JoyPlus für die ursprünglich vereinbarte Fahrt kann
entsprechend bestehen bleiben.

9. VERHALTEN IM FAHRZEUG

Während der gesamten Fahrzeit gelten für alle Fahrgäste die jeweils anwendbaren
Vorschriften zur Regelung des Straßenverkehrs, insbesondere die Anschnallpflicht.
JoyPlus trägt die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt. Den Fahrgästen ist
es daher insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände
aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem
Fahrzeug zu schreien.
Falls Fahrgäste im jeweiligen Fahrzeug vorhandene Geräte oder Anlagen selbst bedienen
möchten, ist eine vorherige Einweisung durch JoyPlus erforderlich.
Rauchen ist im Fahrgastraum der Fahrzeuge verboten. Ignoriert der Fahrgast dies, so hat
der Kunde die Kosten einer Fahrzeugreinigung und den hierdurch entstehenden
Nutzungsausfall zu tragen. Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht. Alkoholische
Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord konsumiert
werden. Sämtliche Fahrgäste haben darauf zu achten, dass das Fahrzeug nicht
übergebräuchlich Verschmutzt wird und haftet der Kunde für entsprechende
Reinigungskosten oder Schäden am Fahrzeug. Allfällige Schäden können dem Kunden
von der Kreditkarte abgebucht werden.
Für im Fahrzeug vergessene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Im Fall von grenzüberschreitenden Fahrten sind sämtliche Fahrgäste verpflichtet, gültige
Reisedokumente mitzuführen.
Den Anordnungen von JoyPlus im Fahrzeug ist immer Folge zu leisten.

10. VERGÜTUNG UND ZAHLUNG

Sowohl auf der Website als auch in der Buchungsbestätigung ist der Vergütungsanspruch
von JoyPlus jeweils angeführt. Wesentliche Faktoren für dessen Höhe sind die gewählte
Fahrzeugklasse, die Strecke, die Vorbuchzeit sowie der Abholzeitpunkt und der Abholort.
Zugebuchte Sonderwünsche (individuelle Fahrzeugbeschaffenheit oder Bestückung,
Zwischenstopps, Sperrgepäck, Kindersitze etc.) können sich preiserhöhend auswirken.
Zahlungen des Kunden erfolgen mittels Kreditkarte, PayPal, Apple Pay, Google Pay,
Klarna. Die Zahlung erfolgt sofort bei der Buchung. Allfällige Zusatzkosten sind im
Fahrzeug zu bezahlen oder werden von JoyPlus separat in Rechnung gestellt.
Für jede Mahnung kann JoyPlus eine angemessene Mahngebühr berechnen. Für nicht
einlösbare Kreditkartenabbuchungen berechnet JoyPlus dem Nutzer die hierfür
angefallenen Auslagen (Bank, Kreditkarteninstitut) weiter und behält sich die
Geltendmachung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Vorfall vor.

11. FAHRTÄNDERUNG

Der Kunde kann nach Abschluss des Fahrdienstleistungsvertrags und – soweit für
JoyPlus möglich – nach Antritt der Fahrt die Fahrtmodalitäten ändern.
Bei spontaner Erweiterung der Fahrt auf Wunsch des Kunden (Strecke oder
Stundenanzahl) wird nach Abschluss der Fahrt die tatsächliche Leistung (Gesamtstrecke
oder Stundenanzahl) gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur neu kalkuliert und
berechnet. Bei Stundenbuchungen ist dabei jede angefangene halbe Stunde für die
Rechnungsstellung maßgeblich. Verkürzt sich die gebuchte Distanz oder Stundenanzahl
gegenüber der Buchung, so bleibt die vereinbarte Vergütung unberührt.

12. SONSTIGE ZUSCHLÄGE

Bei Transferfahrten fallen für Wartezeiten mit Abholung an Flughäfen- oder
Fernverkehrsbahnhöfen bis 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt bzw. bis
30 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit in allen anderen Fällen keine Zuschläge an. Jede
weitere Minute Wartezeit wird pauschal als Anteil der im jeweiligen Stadtgebiet und für die
jeweilige Fahrzeugklasse geltenden Stundenbuchungspreise zuzüglich der jeweils
geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Stundenbuchungen enthalten die jeweils im Buchungsformular (bzw. telefonisch)
mitgeteilten Inklusivkilometer (je Stunde). Darüber hinausgehende Kilometer sind
zusätzlich zu vergüten und orientieren sich an den Streckenpreisen für die gebuchte
Fahrzeugklasse im jeweiligen Stadtgebiet und werden zuzüglich der jeweils geltenden
Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

13. HAFTUNG

JoyPlus haftet für von JoyPlus oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Bei durch einfache Fahrlässigkeit
verursachten Schäden haftet JoyPlus nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig
vertrauen darf. Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener
Garantien, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für
Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
JoyPlus haftet weder für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der
kostenlos bereitgestellten Inhalte und Programme, die im Rahmen der Website verbreitet
werden, noch für Schäden die daraus entstehen, außer soweit solche Schäden von
JoyPlus vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt für alle Arten von
Schäden, insbesondere Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in
der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige
Inhalte, Auslassungen, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise
bei der Nutzung des Onlineangeboits. JoyPlus haftet ferner nicht für die Verfügbarkeit und
Funktionsfähigkeit der angebotenen Funktionen. JoyPlus haftet nicht für Störungen der
Qualität des Zugangs zur Website aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von
Ereignissen, die JoyPlus nicht zu vertreten hat, insbesondere den Ausfall von
Kommunikationsnetzen und/oder Gateways. JoyPlus übernimmt keine Gewähr dafür,
dass die Internetseite unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und dass etwaige Fehler
korrigiert werden.
JoyPlus übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und
Funktionsfähigkeit von Internetseiten Dritter, auf die mittels Links verwiesen wird.
Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Diese AGB

stellen die gesamte Vereinbarung zwischen JoyPlus und dem Kunden für den
Leistungsgegenstand dar. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen
dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Der
Kunde kann nur gegen Forderungen von JoyPlus aufrechnen und
Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenforderungen bzw.
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstrittig sind. Dies gilt auch bei
Mängelrügen des Kunden.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen JoyPlus und dem Kunden kommt ausschließlich
österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts,
zur Anwendung. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen JoyPlus und dem Kunden
ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Frage des Zustandekommens, der
Gültigkeit, der Auflösung oder Nichtigkeit, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit
des für 5202 Neumarkt am Wallersee sachlich und örtlich zuständigen Gerichts, sowie
nicht zwingende gesetzliche Regelung dieser Vereinbarung entgegenstehen.
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als gänzlich oder teilweise
unwirksam herausstellen, oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind
verpflichtet, an Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der
Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt dieser Vereinbarung möglichst
nahekommende Regelung zu vereinbaren. JoyPlus behält sich vor, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

Ahmad Shikhani, Inhaber des nicht protokollierten Einzelunternehmens JoyPlus
Chauffeurservice, Josef-Weinheber-Straße 8A, 5204 Straßwalchen, info@joyplus.at, im
Folgenden kurz „JoyPlus“, ermöglicht seinen Kunden über eine eigene Online-Plattform,
durch Einbindung in fremde Online-Plattformen sowie über Applikationen für mobile
Endgeräte („Apps“) sowie per Email und Telefon die Buchung von Fahrdienstleistungen.
Die Leistung von JoyPlus besteht dabei in der Erbringung von Fahrdienstleistung, wie
insbesondere Chauffeurservices, Flughafentransfers und Eventtransfers.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren auch „AGB“) sind Bestandteil
jeder Vereinbarung des Kunden über Geschäftsbesorgungen und Fahrdienstleistungen
von JoyPlus. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Leistungen
widersprochen. Es gelten für sämtliche Leistungen der JoyPlus ausschließlich die
gegenständlichen AGB.

2. VERTRAGSVERHÄLTNISSE, VERTRAGSABSCHLUSS UND ZAHLUNG

JoyPlus erbringt die dargestellten Fahrdienstleistungen entweder selbst oder durch
Subunternehmen, die im Namen und auf Rechnung von JoyPlus die Fahrdienstleistungen
erbringen. Dafür schließt JoyPlus in eigenem Namen die notwendigen Vereinbarungen mit
den Subunternehmen.
Der Kunde kann auf der Website von JoyPlus, per Email oder telefonisch an JoyPlus ein
Angebot zum Abschluss einer Fahrtdienstleistung abgeben. JoyPlus übermittelt dem
Kunden sodann per E-Mail eine Empfangsbestätigung mit den Einzelheiten der zu
besorgenden Fahrdienstleistung. Damit bestätigt JoyPlus nur den Eingang des
Fahrtwunschs des Kunden. Erst durch gesonderte Erklärung („Buchungsbestätigung“) von
JoyPlus per E-Mail kommt der Fahrdienstleistungsvertrag zwischen JoyPlus und dem
Kunden für die gewünschte Fahrdienstleistung zustande.
Der Kunde steht dafür ein, dass sämtliche Informationen, die er selbst oder durch eine
andere Person in seinem Namen an JoyPlus übermittelt, vollständig und zutreffend sind.

3. FAHRTARTEN UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Der Kunde kann für den Fahrtwunsch je nach regionaler Verfügbarkeit zwischen
Transferfahrten, Langstreckenfahrten (Transferfahrten ab 100 km), Fahrten auf Abruf
(“Chauffeur hailing”) und Stundenbuchungen wählen.
Sofern die tatsächlich durchgeführte Fahrt aufgrund eines geäußerten Wunsches des
Kunden gegenüber dem ursprünglich geäußerten Fahrtwunsch einen Zusatzaufwand
aufweist, ermöglicht JoyPlus diesen Mehraufwand soweit möglich. Der Mehraufwand kann
in zusätzlichen Kosten für die individuelle Geschäftsbesorgung resultieren.
Änderungen der Fahrtmodalitäten sind bei entsprechender Verfügbarkeit auch nach
Vertragsabschluss durch den Kunden mit Zustimmung von JoyPlus möglich.
Bei Transfer-, Langstrecken- und Fahrten auf Abruf gilt der angegebene Preis bei einer
Start- und einer Zieladresse. Pro Zwischenstopp auf dem direkten Weg kann ein
Zusatzentgelt verlangt werden. Eine Stundenbuchung beginnt stets zum gebuchten
Abholzeitpunkt und endet an der Zieladresse.

4. ABHOLZEIT UND VERZÖGERUNGEN

Die vereinbarte Abholzeit ist die in der Buchungsbestätigung von JoyPlus angegebene
Abholzeit. Soweit der Nutzer im Fall von Flughafenabholung oder Abholung an einem
Fernverkehrsbahnhof bei der Buchung eine korrekte Flug- bzw. Zugnummer angegeben
hat und damit eine Verfolgung der Ankunftszeit von Flug oder Zug ermöglicht, verschiebt
sich bei Ankunftsabweichungen die vereinbarte Abholzeit entsprechend.
Ausnahmesituationen wie beispielsweise
Streiks, extrem schlechte Witterungsverhältnisse, großräumige Polizeieinsätze oder Stauaufkommen sind nur in
begrenztem Maße kompensierbar, so dass in diesen Fällen auch längere Wartezeiten oder
kurzfristige Stornierungen vom Kunden zu akzeptieren sind.

5. FAHRZEUGKLASSE UND FAHRZEUGMODELL

Der Nutzer kann für seinen Fahrtwunsch je nach regionaler Verfügbarkeit unter
verschiedenen Fahrzeugklassen (beispielsweise “Standard“, ”Premium“ ”VIP“) wählen.
Die auf der Website abgebildeten Fahrzeuge sind nur Anschauungsbeispiele. Mit ihnen ist
kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell für eine gebuchte Fahrzeugklasse
verbunden. Je nach Verfügbarkeit ist JoyPlus zur Vornahme eines Upgrades der
Fahrzeugklasse in eine höhere Fahrzeugklasse ohne zusätzliche Kosten für den Kunden
jederzeit möglich.

6. BEFÖRDERUNG

Der Preis der jeweiligen Fahrdienstleistung schließt die im Buchungsformular angegebene
Anzahl an Gepäckstücken ein. Übergepäck, Sperrgepäck wie z.B. ein Rollstuhl, Waffen
oder Tiere, die der Nutzer mitführen möchte, sind bei der Buchung anzugeben. JoyPlus
kann die Beförderung von nicht vereinbartem Gepäck, Waffen und/oder Tieren verweigern.
Das gilt auch, wenn große Tiere (z. B. große Hunde) nicht in einer geschlossenen und
geeigneten Transportbox untergebracht sind. Kleine Haustiere (z. B. Katzen, kleine
Hunde bis 10 kg) dürfen alternativ im Fußraum des Fahrzeugs untergebracht werden,
sofern sie die Fahrt nicht beeinträchtigen. Das Verweigerungsrecht besteht nicht, wenn
lokale gesetzliche Bestimmungen der Region, in welcher die Beförderung durchgeführt
wird, zur Mitnahme verpflichten. Ermöglicht der JoyPlus die Beförderung von nicht
vereinbartem Gepäck, Waffen und/oder Tieren, können entsprechende Zuschläge
erhoben werden. Die Vergütung für die Geschäftsbesorgung fällt dann entsprechend
höher aus als in der Buchungsbestätigung angegeben.
Der Bedarf an Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist vom Kunden im Fahrtwunsch durch
Angabe von Anzahl und Alter der zu befördernden Kinder sowie der benötigten Art der
Rückhalteeinrichtung anzugeben. Die Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen kann
durch JoyPlus abgelehnt werden. Die Volljährigkeit bzw. Minderjährigkeit richtet sich nach
den gesetzlichen Bestimmungen der Region, in welcher die Beförderung durchgeführt
werden soll.
Die von JoyPlus für ein bestimmtes Fahrzeug angegebene maximale Fahrgast- und
Gepäckanzahl ist lediglich eine Schätzung von Faktoren wie Größe und Gewicht von
Fahrgästen und Gepäckstücken. Diese Angaben sind daher unverbindlich. JoyPlus kann
die Beförderung von Personen oder Gepäck ablehnen, wenn es die Platz- und
Sicherheitsverhältnisse nach Einschätzung von JoyPlus nicht zulassen.

7. BEFÖRDERUNGSVERHINDERUNG

JoyPlus kann eine Beförderung verweigern, wenn zwingende (beispielsweise aus
anwendbarem Recht resultierende) Anforderungen vom Kunden im Fahrtwunsch nicht
oder nicht zutreffend mitgeteilt wurden. Ist deswegen eine Beförderung nicht möglich, hat
dies keinen Einfluss auf die Vergütung von JoyPlus für die konkrete Beförderung.

8. STORNIERNGEN, UMBUCHUNGEN UND NICHT ANGETRETENE FAHRTEN

Bei Transferfahrten, Langstreckenfahrten (Transferfahrten ab 100 km) und
Stundenbuchungen ist die Stornierung kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der
vereinbarten Abholzeit mehr als 3 Stunden liegen. Liegt zwischen der Stornierung und der
vereinbarten Abholzeit ein Zeitraum von weniger als 3 Stunden und einer Stunde, fällt eine
Stornogebühr von 50% an. Liegt zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit
weniger als eine Stunde, fällt eine Stornogebühr von 100% an. Eine wirksame Stornierung
kann nur auf der Website, per Email oder per Telefon vorgenommen werden.
Bei nicht angetretenen Fahrten, entfällt der Beförderungsanspruch des Kunden gegenüber
JoyPlus, nicht hingegen der Vergütungsanspruch von JoyPlus gegenüber dem Kunden. – –
Eine Transfer- und Langstreckenfahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Kunde ohne
Absage nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am
vereinbarten Abholort erscheint.
Bei Abholung an Flughäfen- oder Fernverkehrsbahnhöfen gilt eine Fahrt dann als nicht
angetreten, wenn der Kunde ohne Absage nicht innerhalb von 60 Minuten nach dem
vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint.
Bei Stundenbuchungen eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Kunde ohne
Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden ab der gebuchten Abholzeit am
vereinbarten Abholort erscheint.
Bei Abholung an Flughäfen- oder Fernverkehrsbahnhöfen gilt eine Fahrt dann als nicht
angetreten, wenn der Kunde ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden
nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint.
Nicht angetretene Fahrten sind voll zu vergüten. Etwas anderes ergibt sich, wenn sich der
FDL und der Fahrgast telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben.
Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.
Nicht angetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen
hingegen nicht an. Etwas anderes ergibt sich, wenn sich JoyPlus und der Kunde
telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Etwaige
Wartezeitzuschläge sind zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes
besteht grundsätzlich nicht.
Umbuchungen werden grundsätzlich wie Neubuchungen behandelt. Die Regelungen zum
Umgang mit Stornierungen gelten entsprechend für die ursprünglich vereinbarte Fahrt. Ein
Vergütungsanspruch von JoyPlus für die ursprünglich vereinbarte Fahrt kann
entsprechend bestehen bleiben.

9. VERHALTEN IM FAHRZEUG

Während der gesamten Fahrzeit gelten für alle Fahrgäste die jeweils anwendbaren
Vorschriften zur Regelung des Straßenverkehrs, insbesondere die Anschnallpflicht.
JoyPlus trägt die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt. Den Fahrgästen ist
es daher insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände
aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem
Fahrzeug zu schreien.
Falls Fahrgäste im jeweiligen Fahrzeug vorhandene Geräte oder Anlagen selbst bedienen
möchten, ist eine vorherige Einweisung durch JoyPlus erforderlich.
Rauchen ist im Fahrgastraum der Fahrzeuge verboten. Ignoriert der Fahrgast dies, so hat
der Kunde die Kosten einer Fahrzeugreinigung und den hierdurch entstehenden
Nutzungsausfall zu tragen. Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht. Alkoholische
Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord konsumiert
werden. Sämtliche Fahrgäste haben darauf zu achten, dass das Fahrzeug nicht
übergebräuchlich Verschmutzt wird und haftet der Kunde für entsprechende
Reinigungskosten oder Schäden am Fahrzeug. Allfällige Schäden können dem Kunden
von der Kreditkarte abgebucht werden.
Für im Fahrzeug vergessene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Im Fall von grenzüberschreitenden Fahrten sind sämtliche Fahrgäste verpflichtet, gültige
Reisedokumente mitzuführen.
Den Anordnungen von JoyPlus im Fahrzeug ist immer Folge zu leisten.

10. VERGÜTUNG UND ZAHLUNG

Sowohl auf der Website als auch in der Buchungsbestätigung ist der Vergütungsanspruch
von JoyPlus jeweils angeführt. Wesentliche Faktoren für dessen Höhe sind die gewählte
Fahrzeugklasse, die Strecke, die Vorbuchzeit sowie der Abholzeitpunkt und der Abholort.
Zugebuchte Sonderwünsche (individuelle Fahrzeugbeschaffenheit oder Bestückung,
Zwischenstopps, Sperrgepäck, Kindersitze etc.) können sich preiserhöhend auswirken.
Zahlungen des Kunden erfolgen mittels Kreditkarte, PayPal, Apple Pay, Google Pay,
Klarna. Die Zahlung erfolgt sofort bei der Buchung. Allfällige Zusatzkosten sind im
Fahrzeug zu bezahlen oder werden von JoyPlus separat in Rechnung gestellt.
Für jede Mahnung kann JoyPlus eine angemessene Mahngebühr berechnen. Für nicht
einlösbare Kreditkartenabbuchungen berechnet JoyPlus dem Nutzer die hierfür
angefallenen Auslagen (Bank, Kreditkarteninstitut) weiter und behält sich die
Geltendmachung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Vorfall vor.

11. FAHRTÄNDERUNG

Der Kunde kann nach Abschluss des Fahrdienstleistungsvertrags und – soweit für
JoyPlus möglich – nach Antritt der Fahrt die Fahrtmodalitäten ändern.
Bei spontaner Erweiterung der Fahrt auf Wunsch des Kunden (Strecke oder
Stundenanzahl) wird nach Abschluss der Fahrt die tatsächliche Leistung (Gesamtstrecke
oder Stundenanzahl) gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur neu kalkuliert und
berechnet. Bei Stundenbuchungen ist dabei jede angefangene halbe Stunde für die
Rechnungsstellung maßgeblich. Verkürzt sich die gebuchte Distanz oder Stundenanzahl
gegenüber der Buchung, so bleibt die vereinbarte Vergütung unberührt.

12. SONSTIGE ZUSCHLÄGE

Bei Transferfahrten fallen für Wartezeiten mit Abholung an Flughäfen- oder
Fernverkehrsbahnhöfen bis 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt bzw. bis
30 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit in allen anderen Fällen keine Zuschläge an. Jede
weitere Minute Wartezeit wird pauschal als Anteil der im jeweiligen Stadtgebiet und für die
jeweilige Fahrzeugklasse geltenden Stundenbuchungspreise zuzüglich der jeweils
geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Stundenbuchungen enthalten die jeweils im Buchungsformular (bzw. telefonisch)
mitgeteilten Inklusivkilometer (je Stunde). Darüber hinausgehende Kilometer sind
zusätzlich zu vergüten und orientieren sich an den Streckenpreisen für die gebuchte
Fahrzeugklasse im jeweiligen Stadtgebiet und werden zuzüglich der jeweils geltenden
Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

13. HAFTUNG

JoyPlus haftet für von JoyPlus oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Bei durch einfache Fahrlässigkeit
verursachten Schäden haftet JoyPlus nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig
vertrauen darf. Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener
Garantien, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für
Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
JoyPlus haftet weder für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der
kostenlos bereitgestellten Inhalte und Programme, die im Rahmen der Website verbreitet
werden, noch für Schäden die daraus entstehen, außer soweit solche Schäden von
JoyPlus vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt für alle Arten von
Schäden, insbesondere Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in
der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige
Inhalte, Auslassungen, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise
bei der Nutzung des Onlineangeboits. JoyPlus haftet ferner nicht für die Verfügbarkeit und
Funktionsfähigkeit der angebotenen Funktionen. JoyPlus haftet nicht für Störungen der
Qualität des Zugangs zur Website aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von
Ereignissen, die JoyPlus nicht zu vertreten hat, insbesondere den Ausfall von
Kommunikationsnetzen und/oder Gateways. JoyPlus übernimmt keine Gewähr dafür,
dass die Internetseite unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und dass etwaige Fehler
korrigiert werden.
JoyPlus übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und
Funktionsfähigkeit von Internetseiten Dritter, auf die mittels Links verwiesen wird.
Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Diese AGB

stellen die gesamte Vereinbarung zwischen JoyPlus und dem Kunden für den
Leistungsgegenstand dar. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen
dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Der
Kunde kann nur gegen Forderungen von JoyPlus aufrechnen und
Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenforderungen bzw.
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstrittig sind. Dies gilt auch bei
Mängelrügen des Kunden.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen JoyPlus und dem Kunden kommt ausschließlich
österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts,
zur Anwendung. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen JoyPlus und dem Kunden
ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Frage des Zustandekommens, der
Gültigkeit, der Auflösung oder Nichtigkeit, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit
des für 5202 Neumarkt am Wallersee sachlich und örtlich zuständigen Gerichts, sowie
nicht zwingende gesetzliche Regelung dieser Vereinbarung entgegenstehen.
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als gänzlich oder teilweise
unwirksam herausstellen, oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind
verpflichtet, an Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der
Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt dieser Vereinbarung möglichst
nahekommende Regelung zu vereinbaren. JoyPlus behält sich vor, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.